Ich weiß noch genau, wie ich mit stolzgeschwellter Brust vom Autohändler kam. Neuer Wagen, neue Freiheit – finanziert natürlich.
Ein paar Wochen später wollte ich die Unterlagen mal durchgehen, alles schön abheften. Und da fiel’s mir auf:
Kein Kfz-Brief dabei.
Nur der Fahrzeugschein – aber wo war der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)?
Ich hab gegoogelt, gelesen, rumgefragt. Und dann kam die Wahrheit ans Licht: Der Brief bleibt bei der Bank.
Warum das so ist, was das für dich bedeutet – und worauf du aufpassen musst – das erzähl ich dir jetzt.
Der Fahrzeugbrief – das wichtigste Autopapier
Der Kfz-Brief (heißt heute offiziell „Zulassungsbescheinigung Teil II“) ist der Eigentumsnachweis fürs Auto.
Solange du einen Kredit auf das Auto laufen hast, gehört es rechtlich nicht dir, sondern ist als Sicherheit für die Bank „verpfändet“.
Heißt:
Du darfst es fahren, pflegen, betanken – aber verkaufen darfst du es nicht einfach so.
Denn die Bank hat den Brief, und damit auch das letzte Wort.
Warum die Bank den Brief behält
Ganz einfach:
Der Fahrzeugbrief ist die Sicherheit, dass du den Kredit auch wirklich zurückzahlst.
Wenn du zahlungsunfähig wirst oder der Kredit platzt, kann die Bank das Auto verwerten (also verkaufen), um ihr Geld zurückzubekommen.
Ohne den Brief wäre das schwierig – denn dann könntest du das Auto einfach weiterverkaufen und verschwinden. Klingt krass, aber ist halt so.
Wann bekommst du den Kfz-Brief?
Sobald der Kredit vollständig abbezahlt ist, meldet sich die Bank bei dir – oder du musst selbst aktiv werden.
Dann bekommst du den Kfz-Brief ausgehändigt und kannst das Auto offiziell verkaufen, verschenken oder komplett auf deinen Namen ummelden.
Bei mir lief das so:
- Ich hab die letzte Rate überwiesen
- Drei Tage später kam ein Schreiben der Bank
- Darin: Der Kfz-Brief + eine sogenannte Freigabeerklärung
- Damit bin ich zur Zulassungsstelle, hab alles umschreiben lassen – fertig
Was ist, wenn du das Auto früher verkaufen willst?
Hier wird’s kompliziert. Du darfst das Fahrzeug nicht einfach verkaufen, solange der Kredit läuft.
Aber es gibt zwei Möglichkeiten:
- Du löst den Kredit vorher ab (z. B. mit dem Verkaufserlös)
→ Dann bekommst du den Brief von der Bank - Du sprichst mit der Bank, ob eine Umschuldung oder ein Verkauf mit gleichzeitiger Ablöse möglich ist
→ Manche Banken machen das, z. B. bei Kauf durch einen Händler
Bei mir hat das mal geklappt: Ich wollte den Wagen in Zahlung geben, obwohl der Kredit noch lief. Der Händler hat den Restbetrag direkt an die Bank überwiesen, und ich hab den Brief quasi „über Bande“ übergeben bekommen.
Wichtig: Der Fahrzeugschein ≠ Eigentum
Viele verwechseln das:
Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) hast du bei dir – logisch, den brauchst du beim Fahren.
Aber er sagt nichts über den Eigentümer aus. Nur wer den Brief hat, hat auch das Eigentum.
Also: Kein Brief, kein echtes Eigentum.
Mein Fazit: Der Kfz-Brief ist der Schlüssel zur Freiheit – aber erst nach dem Kredit
Solange du finanzierst, gehört das Auto der Bank. Punkt.
Und das ist auch okay – immerhin gibt dir die Bank das Geld für dein Auto.
Aber du solltest das immer im Hinterkopf haben, gerade wenn du das Auto verkaufen oder als Sicherheit nutzen willst.
Ich empfehle:
Lies den Kreditvertrag genau.
Da steht meistens ganz klar, dass der Brief bei der Bank bleibt – und wie du ihn bekommst.
Ich hoffe, mein kleiner Erfahrungsbericht klärt für dich auf, wie das mit dem Kfz-Brief läuft.
Wenn du Fragen hast oder selbst schon mal Ärger damit hattest – schreib mir gern! Ich freu mich immer auf den Austausch.