Die Restwertfalle beim Leasing – wie du dich davor schützt

Ich hatte mein Auto geleast – 36 Monate, fairer Monatsbetrag, alles schien top.
Kilometerleasing oder Restwertleasing? Die Entscheidung fiel damals auf Restwertleasing, weil der Händler mir versicherte: „Am Ende kommt da nix mehr auf dich zu.“
Denkste.
Nach Ablauf des Vertrags kam die Überraschung: Ein Mindererlös von über 1.800 Euro, den ich selbst tragen sollte.
Warum? Weil der am Anfang vereinbarte Restwert einfach völlig überzogen war.


Was ist überhaupt der „Restwert“ beim Leasing?

Beim Restwertleasing wird schon beim Vertragsabschluss festgelegt, wie viel das Auto am Ende der Laufzeit noch wert sein soll.

Beispiel:
Kaufpreis: 30.000 €
Laufzeit: 3 Jahre
Angesetzter Restwert: 18.000 €
→ Du zahlst also während der Laufzeit nur die Differenz: 12.000 €

Klingt erstmal gut.
Aber: Der tatsächliche Marktwert am Ende kann ganz anders aussehen – und für die Differenz haftest du.


Mein Fehler: Ich hab den Restwert blind übernommen

Ich hab den Vertrag unterschrieben, ohne groß zu hinterfragen, ob der angesetzte Restwert überhaupt realistisch ist.
Der Händler hatte natürlich ein Interesse daran, den Restwert hoch anzusetzen – denn so sehen die monatlichen Raten niedriger aus.
Und ja – das macht die Entscheidung leichter.
Aber am Ende war der Gebrauchtwagenmarkt eingebrochen.
Statt 18.000 € bekam der Händler beim Verkauf nur 16.200 €.
Die Lücke von 1.800 € musste ich aus eigener Tasche zahlen.


So schützt du dich vor der Restwertfalle

1. Kilometerleasing bevorzugen

Wenn du die Wahl hast: Nimm Kilometerleasing.
Hier wird am Anfang eine Laufleistung festgelegt – z. B. 10.000 oder 15.000 km pro Jahr – und am Ende zählt nur der Tacho.
Vorteil: Du haftest nicht für den Wiederverkaufswert.
Solange du in der Laufleistung bleibst und das Auto keine Schäden hat, bist du safe.

2. Restwert kritisch prüfen (und vergleichen!)

Wenn es doch ein Restwertleasing ist, dann:

  • Hol dir Vergleichsangebote zum zu erwartenden Wert (z. B. über DAT oder Schwacke)
  • Lass dir vom Händler schriftlich geben, was passiert, wenn der Restwert nicht erzielt wird
  • Frag konkret nach: „Bin ich zur Nachzahlung verpflichtet?“ – und lass dich nicht mit Floskeln abspeisen

3. Keine falsche Scham bei Nachverhandlungen

Du kannst vor Vertragsabschluss verhandeln – auch den Restwert!
Ich dachte damals, das wäre „nicht verhandelbar“ – aber heute weiß ich: Doch, ist es.


Lieber vorher ehrlich rechnen – als nachher teuer zahlen

Leasing kann super sein – wenn man’s richtig macht.
Aber gerade beim Restwertleasing steckt der Teufel im Detail.
Ich hab’s damals zu spät gemerkt – und musste teuer dafür zahlen.

Heute würde ich:

✅ Immer Kilometerleasing wählen
✅ Restwertangebote von Händlern NIE blind übernehmen
✅ Alles schriftlich festhalten
✅ Am besten mit dem Steuerberater durchgehen (gerade als Selbstständiger wichtig)


Wenn du selbst grad ein Leasingangebot vorliegen hast – oder überlegst, ob’s Sinn macht: Meld dich gern.
Ich werf mit dir gemeinsam einen Blick drauf – ohne Fachchinesisch, sondern so, dass du’s verstehst.


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