Hey und willkommen zurück auf meinem Blog! Heute sprechen wir über ein Thema, das besonders für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer:innen spannend ist: Wie kann ich ein Auto über die Steuer „mitfinanzieren“ – legal und clever? Natürlich bezahlt dir das Finanzamt nicht dein neues Auto 😅 – aber wenn du es geschäftlich nutzt, kannst du dir einen ordentlichen Teil der Kosten zurückholen. Wie das geht? Lies weiter!
Grundregel: Je mehr geschäftlich, desto mehr steuerlich absetzbar 📋
Wenn du dein Auto überwiegend geschäftlich nutzt (mind. 50 %), kannst du es dem Betriebsvermögen zuordnen. Das bringt viele Vorteile:
✅ Abschreibung (AfA): Neuwagen z. B. über 6 Jahre abschreibbar
✅ Zinsen aus Autokredit absetzbar
✅ Betriebsausgaben für Versicherung, Wartung, Sprit usw.
✅ Umsatzsteuer zurückholen (bei Kauf oder Leasing mit ausgewiesener MwSt.)
💡 Wichtig: Eine korrekte Dokumentation ist das A und O – dazu gleich mehr.
Variante 1: Auto gehört dir (Kauf über Autokredit) 💳
Wenn du das Auto per Kredit kaufst, kannst du es in der Regel ins Betriebsvermögen aufnehmen – sofern du es überwiegend geschäftlich nutzt.
📌 Was kannst du absetzen?
✔️ Anschaffungskosten (über AfA verteilt)
✔️ Kreditzinsen
✔️ Reparaturen, Reifen, Wartung
✔️ Versicherung & Steuer
✔️ Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung für Privatnutzung
💡 Bei gemischter Nutzung: Privatanteil rausrechnen!
Variante 2: Auto leasen (Steuerlich besonders bequem) 🔄
Leasing hat für Selbstständige einige Vorteile – vor allem steuerlich:
✅ Leasingraten sind sofort als Betriebsausgabe abziehbar
✅ Kein Abschreibungsaufwand
✅ Meist volle Umsatzsteuer abziehbar
⚠️ Aber: Das Auto muss dem betrieblichen Bereich eindeutig zugeordnet sein (Fahrtenbuch oder 1-%-Methode).
Fahrtenbuch vs. 1-%-Regelung – was ist besser? 📖
Methode | Vorteil | Nachteil |
---|---|---|
Fahrtenbuch | Sehr genau, oft steuerlich günstiger | Aufwendig, muss lückenlos geführt werden |
1-%-Regelung | Einfach in der Anwendung | Kann teuer sein bei teuren Autos oder wenig Privatnutzung |
💡 Beispiel: Bei einem Fahrzeug mit 40.000 € Bruttolistenpreis zahlst du monatlich 400 € als fiktiven Privatanteil – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Beispielrechnung: Steuerliche Vorteile beim Autokauf 📊
Fahrzeugpreis: 30.000 € | Nutzung: 80 % geschäftlich |
---|---|
Abschreibung (AfA): 5.000 € jährlich | |
Zinsen: 600 € jährlich | |
Betriebskosten: 2.400 € jährlich | |
Gesamtabzugsfähige Kosten: ca. 8.000–9.000 € jährlich |
💡 Bei einem Steuersatz von 30 % sparst du dadurch über 2.500 € Steuern pro Jahr – und das mehrere Jahre lang.
Mein Tipp: Umsatzsteuer nicht vergessen! 💶
Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, kannst du dir beim Kauf oder Leasing die Mehrwertsteuer direkt zurückholen (z. B. bei 30.000 € brutto → 5.700 € Vorsteuer!).
⚠️ Voraussetzung: Das Auto ist zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt.
Mein Fazit ✨
Wenn du selbstständig bist, solltest du die steuerlichen Möglichkeiten rund ums Auto auf keinen Fall verschenken. Ob Kauf oder Leasing – du kannst einen erheblichen Teil der Kosten steuerlich geltend machen, wenn du’s richtig angehst.
👉 Sprich am besten mit deinem Steuerberater, bevor du unterschreibst – gerade beim Fahrzeugkauf kann ein guter steuerlicher Plan mehr sparen als jedes Rabattangebot im Autohaus. 😄
Deine Meinung? 🚗💬
Hast du dein Auto geschäftlich gekauft oder geleast? Wie machst du das mit der Steuer? Nutzt du die 1-%-Regel oder führst du ein Fahrtenbuch? Schreib’s mir gern in die Kommentare – ich bin gespannt auf deine Erfahrungen!